Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte – Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)
19.11.2024Zielgruppe
Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Initiative förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Ausschreibungsdokument „Sanierung für betriebliche und kommunale Einzelprojekte – Leuchttürme der Wärmewende (Modul A1)“.
Thermische Gebäudesanierung
Im Rahmen des Moduls A1 werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Ressourceneinsparung von bestehenden betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert, insbesondere:
• Dämmung der Außenwände
• Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen)
• Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
• Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
• Fassadenbegrünung: Fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Ressourcenschonung
In Verbindung mit Abschnitt 4.1 des Ausschreibungsdokuments werden zusätzlich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert, insbesondere:
• Umstellung auf LED-Systeme
• Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme soweit diese nicht durch die OIB RL 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind.
• Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring (siehe Anhang 1)
• Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
• Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
• Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. 2. Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung
Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie
In Verbindung mit Abschnitt 4.1 des Ausschreibungsdokuments werden zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie gefördert, insbesondere:
• Biomasse-Einzelanlagen
• Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
• Wärmepumpen
• Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
• Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes und des Stromverbrauchs der direkt (keine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz des Energieversorgers) über die PV-Anlage mitversorgten Gebäude.
• Free-Cooling-Systeme im Wärmepumpensystem (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
*Stand: 19.11.2024