Mustersanierung 2023
05.07.2023
Zielgruppe
- Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
- Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
- Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden „Mustersanierung“. Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann ein Zuschlag von 5% zum Fördersatz gewährt werden. Ein klimaaktiv Quick Check ist im Rahmen der Planungsberatung möglich.
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung), insbesondere:
- Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (Kunststofffenster und -türen sind nicht förderbar)
- Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung inkl. Lüftungsleitungen, wenn diese freiwillig umgesetzt und nicht behördlich vorgeschrieben wurden.
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
- Extensive und intensive Dachbegrünung sowie solare Gründächer
- Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
- Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. 2 Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung
- Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz
In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.
- Photovoltaikanlagen wie bspw. Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauches des beantragten Gebäudes
- Biomasse-Einzelanlagen
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
- die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden (Wärmezentrale zu Gebäude)
- Umstellung auf LED-Systeme
- Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
- Mehrkosten für Bauteilaktivierung
- Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
- hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen
*Stand: 05.07.2023