Mustersanierung 2022
27.04.2022
Zielgruppe
- Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
- Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
- Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden „Mustersanierung“. Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann ein Zuschlag von 5% zum Fördersatz gewährt werden. Ein klimaaktiv Quick Check ist im Rahmen der Planungsberatung möglich.
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung), insbesondere:
- Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (Kunststofffenster und -türen sind nicht förderbar)
- Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung inkl. Lüftungsleitungen, wenn diese freiwillig umgesetzt und nicht behördlich vorgeschrieben wurden.
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
- Hinterlüftete Fassadensysteme und fassadengebundene Bepflanzung (förderbare Kosten max. 150 Euro/m2 )
- Extensive und intensive Dachbegrünung sowie solare Gründächer
- Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
- Hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen
Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz
In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.
- Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden bis zu 100 kWpeak (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauches des beantragten Gebäudes
- Biomasse-Einzelanlagen
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an biogene Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
- die Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden (Wärmezentrale zu Gebäude)
- Umstellung auf LED-Systeme
- Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
- Mehrkosten für Bauteilaktivierung
- Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
*Stand: 27.04.2022