Mustersanierung 2020
22.06.2020
Zielgruppe
- Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
- Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
- Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten
- Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
Beschreibung
Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leiffaden „Mustersanierung“.
Thermisch-energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen der Mustersanierung können Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden (Thermische Gebäudesanierung), insbesondere:
- Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
- Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung
- Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche außen liegende Systeme)
- Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnungvorhandener Abwärme.
- hinterlüftete Fassadenschalungen (förderbare Kosten max. 150 Euro/m2)
- Extensive Dachbegrünung
- Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden bis zu 100 kWpeak inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung
- Biomasse Einzelanlagen
- Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an biogene Fernwärme
- Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchsmonitoring
Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz
In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.
*Stand: 23.06.2020