Ausschreibung Mustersanierung

15.02.2024
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Zielgruppe

  • Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt)
  • Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften

 

Beschreibung

Folgende Maßnahmen sind im Rahmen des Programms förderbar. Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden „Mustersanierung“. Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann ein Zuschlag von 5% zum Fördersatz gewährt werden. Ein klimaaktiv Quick Check ist im Rahmen der Planungsberatung möglich.

Thermische Gebäudesanierung

Im Rahmen der Mustersanierung werden Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Ressourceneinsparung von bestehenden betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert, insbesondere:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen)
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
  • Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
  • Fassadenbegrünung: Fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
  • Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
  • Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. 2. Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung

 

Maßnahmen zur  Steigerung der Energieeffizienz

In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden.

  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchs-Monitoring
  • Mehrkosten für Bauteilaktivierung
  • Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
  • Wärmerückgewinnung aus Grauwasser

 

Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie

In Verbindung mit Mustersanierungen können zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie gefördert werden.

  • Photovoltaikanlagen wie bspw. Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes
  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
  • Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden (Wärmezentrale zu Gebäude)
  • Hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen

 

*Stand: 15.02.2024

Ihre Ansprechpartner

Planungsberatung Grazer Energieagentur Georg Prem, BSc (+43) 316 811 848-29 prem@grazer-ea.at
Förderberatung Kommunalkredit Public Consulting GmbH Bearbeitungsteam Mustersanierung (+43 1) 316 31 - 712 umwelt@kommunalkredit.at
Für strategische Fragestellungen Klima- und Energiefonds DI Klaus Ertl (+43 1) 585 03 90-87 klaus.ertl@klimafonds.gv.at